Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat Anklage gegen einen Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Baden-Baden - Schwurgericht erhoben.
Der Angeklagte soll im Februar 2025 in einer Wohnung in Gernsbach mit seinem Mitbewohner in Streit geraten sein und im Rahmen des Streits seinem Mitbewohner mit einem Taschenmesser in den Bauch gestochen haben, wodurch das Opfer eine 4 cm breite und 8 cm tiefe Stichverletzung im Bauchgewebe erlitten habe. Der Angeklagte sei mit in der Hand erhobenem Taschenmesser erneut auf das Opfer zugegangen und habe geäußert, ihn töten zu wollen. Weitere Stichverletzungen konnten durch das Opfer und einen weiteren Mitbewohner verhindert werden.
Der Angeklagte, der aufgrund einer im Rahmen des Geschehens erlittenen Fraktur ebenfalls zu Behandlung im Krankenhaus war, verließ am Morgen des Folgetags das Krankenhaus und setzte sich nach unbekannt ab. Er konnte auf der Grundlage der erlassenen nationalen sowie europäischen Haftbefehle im Juni 2025 in Rumänien festgenommen und im Juli 2025 nach Deutschland ausgeliefert werden. Er befindet sich seither in dieser Sache in Untersuchungshaft.