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Organisation und Aufbau der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Die Staatsanwaltschaft in Baden-Baden ist generell zuständig für die Verfolgung von strafbaren Handlungen, die im Bezirk des Landgerichts Baden-Baden, d.h. im Bezirk des Amtsgerichts Achern, des Amtsgerichts Baden-Baden, des Amtsgerichts Bühl, des Amtsgerichts Rastatt oder des Amtsgerichts Gernsbach begangen wurden.

Sie führt ferner die Vollstreckung der strafgerichtlichen Urteile durch, außer in Jugendsachen (dort ist der Jugendrichter zuständig).
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Gnadengesuche und prüft dabei, ob im Einzelfall eine Ausnahme vom gebotenen Vollzug der Strafe möglich ist.

Die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten oder die Durchsetzung von Geldforderungen zählen  n i c h t  zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde. Sie ist ein wichtiges Element der rechtsstaatlichen Strafrechtspflege und, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, zum Einschreiten wegen aller verfolgbaren Straftaten verpflichtet (Legalitätsprinzip), sofern ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Bei der Erforschung eines Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln, ist also zu strenger Objektivität verpflichtet.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Strafanzeigen werden in der Regel vor Ort bei den Polizeidienststellen erstattet.

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt werden kann oder ob Anklage zu erheben bzw. Strafbefehl zu beantragen ist. In der überwiegenden Anzahl der Ermittlungsverfahren kommt es dabei nicht zur Anklageerhebung.

 

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