Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 29-Jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln beim Landgericht Baden-Baden erhoben.
Der Angeschuldigte wurde im Januar 2026 im Bereich des Bahnhofs Baden-Baden kontrolliert wobei er in seinem Rucksack 27,8 g Kokain, einen Teleskopschlagstock und ein Messer „American Warrior“ mit feststehender Klinge mit sich führte. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Angeschuldigte wenige Tage zuvor einen Vorrat von knapp 40 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf in Besitz hatte und jedenfalls 3 Gramm hiervon an einen Käufer veräußerte.
Bereits im Dezember 2025 soll der Angeschuldigte über ein Kilogramm Kokain von einem nicht ermittelbaren Rauschgifthändler im Raum Kehl zum gewinnbringenden Abverkauf verfügt haben. Der Angeschuldigte übernahm nach Vereinbarung mit dem unbekannten Händler, um dessen Tat zu unterstützen, die Suche nach Abnehmern und erhielt von ihm zu diesem Zweck auch mindestens zwei Gramm Kokain als Probe.
Der Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.