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Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge / Terminsmitteilung

Datum: 30.07.2024

Kurzbeschreibung: Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge u.a. / Terminsmitteilung

Die Staatsanwaltschaft hat am 24.04.2024 Anklage gegen einen Heranwachsenden wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Bedrohung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Baden-Baden – Jugendkammer – erhoben. 

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 20.01.2024 gegen 14:30 Uhr mit einem Pkw in Gaggenau gefahren zu sein, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und obwohl er zu einem nicht genauer feststellbaren Zeitpunkt vor Fahrtantritt Betäubungsmittel in Form von Cannabis konsumiert hatte. Im Verlauf der Fahrt sollte der Angeschuldigte durch eine Polizeistreife einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, wozu die Polizeibeamten mittels Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal „Stopp Polizei“ auf sich aufmerksam machten. Der Angeschuldigte, der das Streifenfahrzeug bemerkte und erkannte, dass er einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, beschloss daraufhin, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Hierzu beschleunigte der Angeschuldigte sein Fahrzeug auf über 100 km/h, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen und dadurch die ihn weiter verfolgenden Polizeibeamten abzuhängen. Im weiteren Verlauf fuhr der Angeschuldigte weiter mit unveränderter Geschwindigkeit in Gaggenau, wobei er an einem Kreuzungsbereich nach links abbog. Aufgrund seiner deutlich überhöhten Geschwindigkeit verlor der Angeschuldigte beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts auf den Fußgängerweg ab. Dort kollidierte der Angeschuldigte mit seinem Fahrzeug frontal mit einer Passantin. Durch die Wucht des Aufpralls trug die Passantin schwerste Verletzungen davon, welchen sie am 27.02.2024 im Klinikum Mittelbaden in Rastatt erlag. Der Pkw des Angeschuldigten überschlug sich in der Folge und beschädigte eine Bushaltestelle und einen Zaun, so dass der Stadt Gaggenau ein Schaden in Höhe von 8.500 Euro entstand. 

Der Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. 

 

Das Landgericht Baden-Baden hat Termin zur Hauptverhandlung am 11.09.2024 09:30 Uhr, mit Fortsetzungsterminen am 13.09.2024, 30.09.2024, 08.10.2024, 14.10.2024 jeweils 09:30 Uhr und 16.10.2024, 09:00 Uhr, bestimmt.