Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 01.10.2025 gegen zwei Teilnehmende einer Wahlkampfveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) den Erlass von Strafbefehlen beim Amtsgericht Bühl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beantragt.
Auf einer im Januar in Sinzheim von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ausgerichteten Veranstaltung sollen die zwei Teilnehmenden nach den durchgeführten Ermittlungen jeweils ihren rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß erhoben haben.
Die Strafbefehle wurden vom Amtsgericht Bühl antragsgemäß erlassen. Gegen beide Strafbefehle wurde Einspruch eingelegt.