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Strafverfahren gegen Rauschgiftgroßhändler in EncroChat-Verfahren

Datum: 10.01.2022

Kurzbeschreibung: Hauptverhandlungen vor dem Landgericht Baden-Baden wegen Handels mit mehreren hundert Kilogramm Drogen

Am 11.01.2022 um 09:00 Uhr beginnt - mit 4 Fortsetzungsterminen bis zum 28.02.2022 - vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden (Saal 118) das Strafverfahren gegen einen jetzt 33jährigen einschlägig vorbestraften Mann aus Kehl, dem die Staatsanwaltschaft Baden-Baden in ihrer Anklageschrift vom 19.10.2021 den illegalen Handel mit über 240 kg Marihuana, 45 kg Haschisch, 5 kg Amphetamin und 3,5 kg Kokain zur Last legt. Der bislang schweigende Angeklagte soll zwischen März 2020 und Mai 2021 in 18 Fällen in Kehl, Offenburg, Baden-Baden und anderenorts in großen Mengen Betäubungsmittel an- und weiterverkauft haben. Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittlungsbehörden durch Erkenntnisse französischer und amerikanischer Strafverfolgungsbehörden, die Chatnachrichten, die über die Kryptomobiltelefonsysteme EncroChat und Anom abgewickelt wurden, entschlüsseln konnten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte durch Rauschgiftgeschäfte einen Bruttogewinn in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro erzielte. Der Angeklagte befindet sich seit einer von LKA Baden-Württemberg und Staatsanwaltschaft Baden-Baden koordinierten Durchsuchungsaktion Ende Mai 2021 in Untersuchungshaft.


In demselben Ermittlungskomplex beginnt am 14.01.2022 um 09:00 Uhr - mit 6 Fortsetzungsterminen bis zum 18.02.2022 - vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden (Saal 118) das Strafverfahren gegen einen jetzt 34jährigen Mann aus Baden-Baden, einen 34jährigen Mann aus Rastatt und einen 34jährigen Mann mit Wohnsitzen in Baden-Baden und Wien. Die am 05.10.2021 von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden erhobene Anklage erfasst 31 teils kleinere und teils große Rauschgiftdelikte. Bei dem Hauptangeklagten soll es sich nach der Bewertung durch das LKA und die Staatsanwaltschaft um denjenigen handeln, der mit dem Angeklagten aus Kehl, aber auch mit etlichen weiteren, teils noch nicht identifizierten Personen per EncroChat Rauschgiftgeschäfte abgewickelt und den Kehler beliefert, teils aber auch von ihm Rauschgift abgenommen hat. Die beiden anderen Angeklagten dieses Strafverfahrens sollen im wesentlichen als Kuriere für den Hauptangeklagten gehandelt haben, teils aber auch selbst von ihm für eigene Weiterverkäufe Rauschgift (Marihuana bzw. Kokain) erworben haben.  Alle Angeklagten befindet sich seit Ende Mai 2021 in Untersuchungshaft und schweigen bislang zu den Tatvorwürfen.


Gegen alle vier Personen laufen weitere Ermittlungen, bei denen es auch um den Handel mit mehreren hundert Kilogramm Betäubungsmitteln im Jahr 2019 geht.

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