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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor dem Jugendschöffengericht Rastatt

Datum: 19.10.2021

Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung am 28.10.2021

Zwei 19 bzw. 24 Jahre alten Männer wird zur Last gelegt, sich am 20.02.2021 auf der A5 zwischen Rastatt und Bühl ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geliefert zu haben, sich bei hoher Geschwindigkeit fortwährend gegenseitig überholt zu haben, um sich dann wieder zurückfallen zu lassen. Durch die Fahrweise seien auch andere Verkehrsteilnehmer in nahe Unfallgefahr geraten. Die Angeklagten haben ihr Fahrverhalten als relativ gemäßigt beschrieben. Ihr Pech dürfte sein, dass es sich bei zwei der Geschädigten um Polizeibeamte handelt, die nach ihrem Dienst auf der Heimfahrt waren. Das Jugendschöffengericht Rastatt verhandelt die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 21.07.2021 am 28.10.2021 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 151.

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