Suchfunktion
Betrug durch vorgespiegelte Gewinnspielteilnahme
Datum: 16.03.2022
Kurzbeschreibung: Berufungshauptverhandlung am 23.03.2022 vor dem Landgericht Baden-Baden
Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt am 23.03.2022 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 015 mit Fortsetzung am 04.04.2022 über die Berufung eines 46jährigen Angeklagten, der am 25.11.2021 nach mehrtägiger Beweisaufnahme wegen Betruges in 117 Fällen und versuchten Betruges in 129 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden war. Das Schöffengericht Baden-Baden hatte die Überzeugung gewonnen, dass der Angeklagte gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter zwischen August 2020 und Februar 2021 in zahlreichen Fällen von einem Callcenter in der Türkei aus Personen in zumeist fortgeschrittenen Alter angerufen und vorgespiegelt hatte, sie hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen und in diesem Zusammenhang ein Abonnement abgeschlossen, für das Kosten entstehen würden. Gegen Zahlung eines Betrages zwischen 130 und 180 Euro könne das Abonnement gekündigt werden. Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Angaben hätten die Geschädigten diese Beträge bezahlt, indem sie Nachnahmesendungen gegen diese Beträge in Empfang genommen hätten. Insgesamt sei ein Schaden in Höhe von knapp 19.000 Euro entstanden, wobei nur ein Teil der bekannt gewordenen Taten - mit einem Schadensumfang von möglicherweise über 600.000 Euro - von der Anklage erfasst war.
