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Anzeigen gegen Bürgermeister und Gemeinderäte von Ottersweier
Datum: 15.02.2021
Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft Baden-Baden lehnt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf Grund Anzeigen von Anti-Corona-Demonstranten ab
Nachdem Anfang Februar mehrere Strafanzeigen gegen den Bürgermeister und Gemeinderäte von Ottersweier eingegangen sind, hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am 12.02.2021 entschieden, dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen besteht und hat deshalb von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abgesehen. Bei den Anzeigeerstattern handelt es sich um Personen, die sich durch eine kritische Stellungnahme des Bürgermeisters und von Mitgliedern des Gemeinderats Ottersweier, die Ende Januar 2021 in einer Pressemitteilung der Gemeinde und im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde, in ihrer Ehre verletzt sehen und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da Personen, die an einer Anti-Corona-Demonstration teilnehmen wollten bzw. teilnahmen, als Extremisten und Radikale bezeichnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Einschätzung nicht gefolgt und hat keine Anhaltspunkte dafür gesehen, die den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) bzw. der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen würden.
