Suchfunktion
Brandstiftung am 02.09.2020 in Wohnhaus in Rastatt
Datum: 11.02.2021
Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung am 17.02.2021 vor dem Landgericht Baden-Baden
Am 17.02.2021 um 09:00 Uhr findet im Sitzungssaal 118 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden die Hauptverhandlung gegen einen 49jährigen Mann statt, dem in einem Sicherungsverfahren vorgeworfen wird, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 02.09.2021 in den frühen Morgenstunden in seiner Wohnung in Rastatt einen Brand gelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann auf Grund einer Drogenabhängigkeit unter einer wahnhaften Störung leidet, auf Grund derer er nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Motiv der Tat war nach den Feststellungen der Ermittlungsbehörden die wahnhafte Vorstellung des Mannes, in seiner Wohnung sei ein (imaginärer) Angreifer, vor dem er sich schützen müsse. Das von ihm gelegte Feuer habe auf den Flur des von 9 weiteren Personen bewohnten Gebäudes und auf die Hausfassade übergegriffen. Die Mitbewohner konnten das Gebäude unverletzt entlassen, am Gebäude entstand Sachschaden in Höhe von ca. 150.000 Euro. Der Beschuldigte befindet sich auf Grund eines Unterbringungsbefehls derzeit in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus. Die Staatsanwaltschaft erstrebt mit ihrem Antrag die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten, bis von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht. Das Landgericht hat zu der Hauptverhandlung, die am 01.03.2021 fortgesetzt wird, sieben Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
