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Wohnungseinbruchsdiebstahl in Rastatt
Datum: 03.04.2019
Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Rastatt
Ein jetzt 29jähriger deutscher Staatsangehöriger muss sich am 08.04.2019 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - Rastatt (Sitzungssaal 151) wegen des Vorwurfs des Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten. Der vielfach wegen Betäubungsmitteldelikten, Körperverletzungen und Diebstählen vorbestrafte Angeklagte, der sich derzeit in Haft befindet, hat keine Angaben zu dem Vorwurf gemacht. Er soll am 27.07.2017 über einen Balkon in eine Wohnung in Rastatt eingedrungen sein und gemeinsam mit einem weiteren, bislang nicht ermittelten Mittäter elektronische Geräte und Kleidung entwendet haben. Einer der Geschädigten erkannte den Angeklagten einen Tag nach dem Einbruch wieder, verfolgte ihn und hielt ihn bis zum Eintreffen durch die Polizei fest. Die Polizeibeamten konnten dann einen Teil des Diebesgutes beim Angeklagten auffinden.
