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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zahlreichen Fällen

Datum: 30.11.2021

Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Rastatt am 06.12.2021

Vor dem Amtsgericht-Schöffengericht-Rastatt beginnt am 06.12.2021 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 151 mit Fortsetzung am 20.12. und 22.12.2021 ein größerer Rauschgiftprozess, in welchem einem jetzt 39jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis Rastatt zahlreiche Betäubungsmitteldelikte zur Last gelegt werden. Im Rahmen von Ermittlungen nordrhein-westfälischer und niederländischer Ermittlungsbehörden gegen eine Gruppierung von Rauschgifthändlern war der Verdacht aufgekommen, dass der Angeklagte über das Darknet Rauschgift bei diesem Personenkreis bestellt hatte. Zwei an den Angeklagten adressierte Kokainlieferungen waren abgefangen und beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden übernahm die weiteren Ermittlungen gegen den Angeklagten. Bei der Durchsuchung seines Hauses am 12.05.2020 stellten die Polizeibeamten eine große Marihuana-Indooranlage und größere Mengen Marihuana sowie kleinere Mengen an Kokain, Amphetamin und MDMA sicher. Die Auswertung elektronischer Medien und zeitraubende Bewertung hunderter von Chats führte zur Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung zahlreicher Personen, an die der Angeklagte - nach Auffassung der Ermittlungsbehörden - ab Ende 2018 insbesondere Marihuana verkaufte. Dem bislang nicht geständigen Angeklagten werden 10 Verbrechen und 11 Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, wobei täterschafliches Handeltreiben mit ca. 7 kg Marihuana und die Beihilfe zum Handeltreiben einer anderen Person mit ca. 2 kg Marihuana den Hauptvorwurf ausmacht.

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