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Urteil des Landgerichts gegen Mörder aus Bühlertal rechtskräftig

Datum: 04.02.2021

Kurzbeschreibung: Bundesgerichtshof verwirft die Revision des Angeklagten

Der BGH hat mit Beschluss vom 27.01.2021 – 1 StR 402/20 – die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19.06.2020 ist damit rechtskräftig, durch das der Angeklagte wegen eines am 24.09.2019 in seiner Wohnung in Bühlertal an seiner 20jährigen Ex-Freundin begangenen Heimtückemordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

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