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Tötungsdelikt vom 04.06.2020 in Bühl

Datum: 11.01.2021

Kurzbeschreibung: Nachtrag zur Pressemitteilung vom 06.10.2020

Das Landgericht Baden-Baden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 21.08.2020 zugelassen und Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht Baden-Baden am 14.01.2021 um 09:00 Uhr mit Fortsetzungsterminen am 28.01., 29.01. und 03.02.2021 (Aktenzeichen 1 Ks 300 Js 7489/20; Sitzungssaal 118) bestimmt. Zu der Hauptverhandlung wurden 19 Zeugen und 2 Sachverständige geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 04.06.2020 in Bühl einen 65jährigen Mitbewohner erschlagen zu haben, strafbar als Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gesetz sieht für eine solche Tat eine Freiheitsstrafe von 3-15 Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles von 1-10 Jahren, vor.

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