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Ermittlungsverfahren gegen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen eingestellt
Datum: 04.01.2021
Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Verfahren wegen Verfolgungsverjährung ein
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat das gegen einen im südlichen Landkreis Rastatt tätig gewesenen katholischen Priester wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Gegenstand des Verfahrens, das durch eine Anzeige der externen Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese Freiburg Ende Juli 2020 in Gang gekommen war, war der Vorwurf sexueller Übergriffe des Geistlichen auf Schüler während seiner früheren Tätigkeit als Internatsseelsorger.
Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für heute noch verfolgbare strafbare Handlungen ergeben, weshalb das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die gegen den Geistlichen erhobenen Vorwürfe lagen – unabhängig von der Frage, ob sie zutrafen oder nicht – so lange zurück, dass diesbezüglich Strafverfolgungsverjährung eingetreten war. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass mit der Verfahrenseinstellung keine Aussage über die Frage verbunden ist, ob es in verjährter Zeit tatsächlich zu strafrechtlich relevanten Grenzverletzungen seitens des Geistlichen gekommen war.
